Verkehrsrecht - Familienrecht - Erbrecht - Mietrecht
 

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Verkehrsrechtliche Vertretung bei:

- Verkehrsunfällen (Sach-, Personen- und Folgeschäden)

- Ansprüchen aus Kaufvertrag

- Ordnungswidrigkeiten 

- Verkehrsstrafsachen 

Verkehrsunfälle

Wir unterstützen Sie bei Verkehrsunfällen mit Sach- und/oder Personenschäden.

Neben dem reinen Fahrzeugschaden und etwaigen Schmerzensgeldansprüchen bei unfallbedingten Verletzungen gibt es eine Vielzahl weiterer Ansprüche, die wir prüfen und bei Bedarf für Sie durchsetzen.

Speziell in Unfallsachen haben wir sowohl Geschädigte als auch Haftpflichtversicherer in zahlreichen Aktiv- sowie Passivprozessen vertreten. Wir kennen somit "beide Seiten" und die gegenläufigen Interessenlagen. Da der Geschädigte bei einem Verkehrsunfall oft gar nicht weiß, welche (verschiedenen) Ansprüche er geltend machen kann und ein Versicherer wiederum nur das regulieren wird, was konret eingefordert wurde, entgeht einem nicht beratenem Geschädigten viel zu oft bares Geld. Zum ersten Schaden gesellt sich also (unbemerkt) ein weiterer...

Nahezu alle Versicherer bedienen sich bei Verkehrsunfällen diverser "Prüforganisationen", die in ihren Prüfberichten dem Geschädigten von vermeintlich unabhängiger Seite suggerieren sollen, der Schaden und damit die Ansprüche wären deutlich geringer, als in einem zuvor vom Geschädigten eingeholten Gutachten oder Kostenvoranschlag ausgewiesen. Auch vorgelegte Reparaturrechnungen werden nachträglich "geprüft" und oftmals zu Unrecht gekürzt. 

Auch bei einem Personenschaden erschöpfen sich mögliche Ansprüche nicht in einem Schmerzensgeld.

Vielen Geschädigten ist unbekannt, dass Ihnen aus den vorbenannten Gründen das Recht auf Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes (im Regelfall auf Kosten des gegnerischen Versicherers) zusteht. So wird im Interesse des Geschädigten  sichergestellt, dass keine Ansprüche "auf der Strecke bleiben".

Unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Verkehrsrechtes sowie ständige Fort- und Weiterbildungen  sichern Ihnen die bestmögliche Wahrnehmung Ihrer Interessen.

 

Autokauf

Wir lösen Probleme beim Autokauf und vertreten Ihre Interessen gegenüber Autohändlern oder Privatverkäufern.

Ob Neu- oder Gebrauchtwagen: 

Kein Fahrzeug ist wie das andere und oft zeigen sich Mängel erst nach dem Kauf.

Auch das Vertragsrecht unterliegt dem Wandel und wird vom Gesetzgeber immer wieder angepasst. So wurde mit Wirkung zum 01.01.2022 beispielsweise die Frist, in der vermutet wird, dass ein eintretender Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeuges vorlag, von 6 Monaten auf ein Jahr verdoppelt.

Wie lautet doch so einprägsam eine Binsenweisheit im Automobilgeschäft: Auto fängt mit "Au" an und hört mit "o" auf.

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche und prüfen den abgeschlossenen Vertrag (und dortige Klauseln, Ausschlüsse, etc.) auf dessen Vereinbarkeit mit rechtlichen Normen.

Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen

Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Ihnen eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorgeworfen wird.

Wenn Sie in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten haben, beraten wir Sie über Möglichkeiten und etwaige Erfolgsaussichten der Verteidigung.  

Kurz unaufmerksam - mit gravierenden Folgen:

Geschwindigkeitsüberschreitung?

Abstand zum Vorausfahrenden zu gering?

Unfall mit Fremdschaden / Personenschaden?

Fahrverbot droht?

Punktekonto "voll"?

Grundsätzlich gilt: Keine Angaben oder Erklärungen des Betroffenen ohne Kenntnis des Akteninhaltes. 

 

Wir vertreten Sie zudem bei strafrechtlichen Vorwürfen mit verkehrsrechtlichem Bezug.

Mögliche Strafttatbestände sind u.a. Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung, Beleidigung, Trunkenheitsfahrt, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ("Fahrerflucht"), fahrlässige Körperverletzung, etc.

Bei einem gegen Sie eingeleiteten Ermittlungsverfahren sollten Sie möglichst umgehend anwaltlichen Rat einzuholen. Der Beschuldigte hat das Recht, zu schweigen. Hiervon sollte jedenfalls  bis zur Vorlage der Akten im Regelfall auch Gebrauch gemacht werden.  

Familienrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit  liegt im Familienrecht. Dabei verstehen wir uns aber nicht nur als „Scheidungsanwälte“. 

Vielmehr umfaßt unser Leistungsspektrum insbesondere die Beratung und Betreuung bereits im Vorfeld einer beabsichtigten Eheschließung und das Erstellen von einzelfallbezogenen und auf die Bedürfnisse und Zielsetzungen unserer Mandanten zugeschnittenen Eheverträgen. 

Ist eine Trennung erfolgt oder besteht der Wunsch nach Trennung oder Ehescheidung, beraten wir Sie zu den sich hieraus ergebenden Konsequenzen. Bei Bedarf erstellen wir auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittene Scheidungsfolgenvereinbarungen bzw. Getrenntlebensvereinbarungen und verhandeln diese mit der Gegenseite. 

Darüber hinaus sind wir natürlich auch in den klassischen familienrechtlichen Problemstellungen (Unterhaltssachen, Sorge- und Umgangsrecht, einstweilige Anordnungsverfahren, Ehescheidung und Folgesachen) beratend tätig und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich sowie vor den Familiengerichten.

Einen wesentlichen Aspekt unserer familienrechtlichen Tätigkeit sehen wir in der Konfliktvermeidung und Schlichtung, nicht in der (leider oft praktizierten) Konfliktherbeiführung oder -verschärfung. Uns ist dabei sehr wohl bewußt, daß eine Trennung und eine beabsichtigte oder unvermeidbare Ehescheidung zu einer Vielzahl oftmals stark emotionsbeladener Folgeprobleme führen. Diese sollten jedoch – sofern irgend möglich – sachlich und ausschließlich im Interesse des beabsichtigten Erfolges, der finanziellen und sonstigen Auseinandersetzung der bestehenden Ehe, angegangen werden. Bei gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern sind auch deren Bedürfnisse (und die insoweit auch nach erfolgter Trennung noch erforderliche Kommunikation auf Elternebene) zu berücksichtigen.

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und bei Bedarf gerichtliche Hilfestellung u.a. zu folgenden, regelmäßig auftretenden Fragestellungen:

  • Was ist vor Eingehung einer Ehe zu bedenken?
  • Welche Rechte und Pflichten bestehen während der Ehe?
  • Was ist bezüglich gemeinsamer Kinder nach einer Trennung und nach Ehescheidung zu regeln?
  • Wer hat Anspruch auf Unterhalt und wer muß (wie viel / an wen / wie lange) zahlen?
  • Was geschieht mit dem Vermögen, dem Haus / der Wohnung, dem Hausrat?
  • Was geschieht mit den Rentenanwartschaften und sonstigen Altersvorsorgen bei Ehescheidung?

Erbrecht

Familienrecht und Erbrecht liegen dicht beeinander. 

 

Erbrechtliche Regelungen und Auseinandersetzungen betreffen zumeist folgende Bereiche:

- Testament, Gemeinschaftliches      Testament/Berliner Testament, Erbverträge

- Entscheidung über Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

- Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung

- Anfechtung eines Testamenets oder Erbvertrages

- Erbschaft bei Scheidung/laufendem  Scheidungsverfahren

- Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruche /  Auskunftsansprüche

- Erbunwürdigkeit

- Erbscheinserteilung

In Erbschaftsangelegenheiten finden Sie bei uns ebenso kompetente Unterstützung, wie bei Fragen zur Erstellung von Testamenten und sonstigen Verfügungen. 

Mietrecht

In mietrechtlichen Fragen stehen wir Ihnen sowohl im gewerblichen als auch im Wohnungsmietrecht bei allen anfallenden Problemstellungen beratend und vor Gericht zur Seite, beispielsweise bei Fragen zu: 

- mietvertraglichen Regelungen 

- Eigenbedarfskündigungen    (Wohnungsmietverhältnis)

- Betriebskostenabrechnungen

- Kündigungen (Fristen, Zulässigkeit)

-Mieterhöhungsverlangen (Indexierung, Vergleichsmieten, Mietspiegel)

- Mängeln der Mietsache

- Reparaturen und Kostentragung

- Modernisierung

- Schönheitsreparaturen/Endrenovierungspflichten

Über uns:
 

Mit Expertise und Erfahrung für Sie zum Erfolg

Bei der Beauftragung eines Rechtsbeistandes erwarten Sie für eine bestmögliche Durchsetzung Ihrer Interessen überdurchschnittliche Rechtskenntnisse und Berufserfahrung. Sie erwarten eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und etwaiger Risiken. Nicht nur in rechtlicher Sicht, sondern auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Rechtsanwalt Alexander Gerlach vertritt Sie in verschiedenen Rechtsgebieten und setzt sich persönlich mit Engagement und Kompetenz für Sie ein.

Eine besondere Expertise und langjährige Erfahrung besteht im Verkehrsrecht (Fachanwaltstitel). 

Weitere Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit liegen im Familien- und Erbrecht sowie dem gewerblichen und privaten Mietrecht.

Auch in allgemeinen Grundstücksangelegenheiten berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Alexander Gerlach gerne.

Mit über 20-jähriger Berufs- und Gerichtserfahrung sind wir Ihre zuverlässige Wahl bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

20+

20+ Jahre Berufserfahrung

mit Recht zum Erfolg....

Erfolg ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer Anstrengung, die zu einem erstrebten Ergebnis führt. 

Eine gründliche Vorbereitung, gewissenhafte Bearbeitung und zielgerichtete Rechtsverfolgung  sind der Schlüssel zu unserem Erfolg.

Zeit...

Zeit ist ein wichtiges Gut. 

Probleme und ungelöste Aufgaben sind klassische Zeitfresser. 

Sie kostet es Zeit, wenn Sie unerwartet mit rechtlichen Problemstellungen konfrontiert sind und diese bewältigen müssen.

Wir übernehmen für unsere Mandanten die notwendige Kommunikation und Auseinandersetzung mit der Gegenseite. 

Ziel ist die vollständige außergerichtliche Durchsetzung bestehender Ansprüche. 

Beim Scheitern außergerichtlicher Bemühungen scheuen wir aber auch nicht die gerichtliche Geltendmachung Ihrer berechtigten Interessen.

 

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E-Mail: mail@rechtsanwaelte-gerlach.com

(nicht für Fristsachen)

 

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Telefon: 0951 301 09240

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